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Was bedeutet sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist für uns ein Oberbegriff für Handlungen mit sexuellem Bezug, die von einer Person gegen den Willen einer anderen Person ausgeübt werden. Z. B. Belästigung, Nötigung oder Vergewaltigung. Auch anzügliche Sprüche, aufdringliche Blicke, obszöne Witze, ungewollte Briefe oder Nachstellen gehören für uns zur sexualisierten Gewalt und sind als Übergriffe zu verstehen. Alle Übergriffe stellen massive Grenzverletzungen dar. Du bestimmst, wo deine Grenze liegt! Wir sagen sexualisierte Gewalt und nicht sexuelle Gewalt, um deutlich zu machen, dass es bei der Ausübung dieser Gewaltform nicht vorrangig um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse geht. Vielmehr steht die Erniedrigung der Betroffenen und die Ausübung von Macht im Vordergrund. Sexualität ist hier vor allem Mittel zum Zweck. Flirten ist natürlich erlaubt! Ein Flirt(-Versuch) ist kein Übergriff. Er wird erst zum Übergriff, wenn eine Grenze nicht respektiert wird. Nein heißt Nein! Ein „Nein“ kann auch ohne Worte ausgedrückt werden, zum Beispiel durch Wegdrehen und Weggehen. Nur Ja heißt Ja!

Was kann ich tun, wenn ich mich bedroht fühle oder sexualisierte Gewalt erlebt habe?

Du bist nicht allein! Wenn du dich von sexualisierter Gewalt bedroht fühlst, darfst du andere Menschen in deiner Umgebung ansprechen und mit in die Verantwortung nehmen. Wenn keine Person in deiner direkten Nähe ist, mach durch Lärm auf dich aufmerksam (z. B. „Feuer“ rufen) oder ruf jemanden an.

Du kannst auch die EDELGARD-map nutzen, um einen schützenden Ort aufzusuchen.

Jederzeit kannst du das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen anrufen. Hier ist rund um die Uhr eine Fachfrau ansprechbar.

Fachliche Beratung bei sexualisierter Gewalt in Köln vor Ort bieten außerdem verschiedene Beratungsstellen:

Für Mädchen:

LOBBY für Mädchen e. V.
Mädchenberatung für Mädchen ab 12 Jahren und junge Frauen
www.lobby-fuer-maedchen.de

Mädchenberatung linksrheinisch
Fridolinstraße 14, 50823 Köln-Ehrenfeld
0221 453 556 50
maedchenberatung-linksrhein@lobby-fuer-maedchen.de

Mädchenberatung rechtsrheinisch
Buchheimer Straße 56, 51063 Köln-Mülheim
0221 890 55 47
maedchenberatung-rechtsrhein@lobby-fuer-maedchen.de

Für Frauen:

agisra Köln e. V.
Beratung für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen
Venloer Str. 415, 50825 Köln-Ehrenfeld
0221 124 019
info@agisra.org
www.agisra.org

Frauenberatungsstelle FrauenLeben e. V.
Venloer Straße 405-407, 50823 Köln-Ehrenfeld
0221 954 16 60
mail@frauenleben.org
www.frauenleben.org

Frauenberatungszentrum Köln e. V.
Friesenplatz 9, 50672 Köln-Innenstadt
0221 420 16 20
info@frauenberatungszentrum-koeln.de
www.frauenberatungszentrum-koeln.de

HennaMond e. V.
Mut, Rat und Lebenshilfe
Wilhelm-Sollmann-Str. 103, 50737 Köln-Longerich
0221 169 931 01
info@hennamond-verein.de
www.hennamond.de

Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen
Frauen gegen Gewalt e. V.
Herwarthstraße 10, 50672 Köln-Innenstadt
0221 562 035
mailbox@notruf-koeln.de
www.notruf-koeln.de

Es gibt auch die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. z.B. digital über das Wildwasser Forum oder in Selbsthilfegruppen vor Ort.

Außerdem gibt es für LSBT*I*QA eine Fachberatungsstelle bei rubicon e. V.

Wie kann ich Anzeige erstatten?

Oft stellt sich für Betroffene die Frage, ob sie Anzeige erstatten sollen, oder nicht.

Erstattest du Anzeige, solltest du wissen, dass diese bei schweren Delikten nicht zurückgezogen werden kann. Die Polizei ermittelt dann auf jeden Fall.

Wenn du dich dazu entscheidest, Anzeige zu erstatten, dann wende dich an die Kriminalpolizei. Am besten gehst du zu dem Präsidium in Kalk. Die Wegbeschreibung findest du hier.

Auf der Wache wendest du dich an KK12 (Kriminalkommissariat 12), das darauf spezialisiert ist, Sexualstraftaten zu bearbeiten. du kannst aber auch auf jeder anderen Polizeiwache Anzeige erstatten.

Wenn du Anzeige erstattet hast, ist es am besten, wenn du Kontakt zu einer Anwältin bzw. einem Anwalt aufnimmst. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, raten wir dazu, Nebenklage einzureichen, damit du im Strafverfahren mehr Rechte hast.

Du musst den Gerichtsprozess nicht allein durchstehen! Z.B. kannst du eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen.

Was kann ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ich Anzeige erstatten will?

Das musst du nicht sofort entscheiden. Wichtig ist es aber, wenn nach dem Übergriff Spuren an deinem Körper sind, diese zu sichern. Das geht zunächst auch anonym über die Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS).

Ich habe den Verdacht, dass mir jemand etwas ins Glas getan hat. Und jetzt?

Betroffene, die sogenannte K.o.-Tropfen verabreicht bekommen haben, berichten häufig von einem schlagartigen Erinnerungsverlust, starken Zweifeln an teilweise punktuellen klaren Erinnerungen (v.a. wenn keine Spuren sichtbar sind), Konzentrationsstörungen (auch mehrere Tage lang) und Zweifel daran, dass ihr Alkoholkonsum den Erinnerungsverlust rechtfertigen würde.

K.o.-Tropfen können nur ca. 6 Stunden im Blut und 8 – 12 Stunden im Urin nachgewiesen werden. Die Blutabnahme und Untersuchung sind kostenlos, wenn du bereits Anzeige erstattet hast. Die Polizei ordnet dann die Sicherung der Spuren an. Ansonsten kann die Spurensicherung im Rahmen der ASS stattfinden. Auch über das Institut für Rechtsmedizin kannst du die Spuren sicher lassen, du musst die Kosten dann aber selbst tragen.

Viele weitere Informationen zum Thema K.o.-Tropfen findest du auch der Website des K.o.-Tropfen-Arbeitskreis Köln.

Was kann ich tun, wenn ich sehe, dass jemand sexuell belästigt wird?

Wie auch in anderen brenzligen Situationen gilt natürlich: Selbstschutz vor Fremdschutz. Wenn du es dir zutraust, unterstütze die betroffene Person. Frag sie, was sie braucht und sich in der aktuellen Situation wünscht. Solidarisier dich mit ihr. Bleib dabei ruhig, auch gegenüber dem Täter.

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